Tuesday, 6. january 2009
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Den folgenden Artikel, gefunden auf der als extrem schwulenfeindlich bekannten Seite kreuz.net, stelle ich hier mal ohne Kommentar online:
Ein Denkmal für Straftäter
Homosexuelles Verlangen ist zwar eine schlimme Geisteskrankheit, aber erfahrungsgemäß immer vollständig heilbar. Von Sedisvakantisten-Pater Rolf Hermann Lingen.
„Seit Dienstag erinnern zwei sich endlos küssende Männer zwischen Brandenburger Tor und Potsdamer Platz in Berlin an die Verfolgung der Homosexuellen in der NS-Zeit und die Diskriminierungen von
Schwulen in der Gegenwart“ – erklärte die deutsche Webseite ‘Netzeitung’ am 27. Mai.
Diese makrabre Szene ist zentraler Bestandteil des vom deutschen Bundestag im Jahr 2003 beschlossenen nationalen Homo-Denkmals für angeblich weit über 50.000 Homosexuelle, die Opfer der NS-Zeit
geworden seien.
Heute blicke man „fassungslos auf diese Brutalität“ zurück – erklärte der Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) in Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste.
Fassungslos könnte man auch angesichts dieses abartigen Spektakels in Berlin sein.
Die Worte von CDU-Politiker Bernd Neumann, „daß jede Art von Diskriminierung gegenüber Andersdenkenden und -lebenden in unserer Gesellschaft keinen Platz mehr hat“, liegt auf der Linie der
berühmten Drohung des früheren Bundesinnenministers Otto Schily (SPD): „Gegenüber der Intoleranz darf es keine Toleranz geben.“ Im Klartext bedeutet das: Das Ergebnis von zwei plus zwei darf von
jedem frei bestimmt werden. Nur ein Ergebnis ist verboten: vier. Denn wenn jede Lüge erlaubt ist, dann ist die Wahrheit verboten.
Das kommt in den Parolen von CDU-Neumann und SPD-Schily sehr klar zum Ausdruck: Der Begriff der Wahrheit fehlt. Es ist nur noch verboten zu sagen, daß nicht alles erlaubt ist. Diese bodenlose
Absurdität ist das Fundament der gegenwärtigen deutschen Politik. Konkret zur Homosexualität: Homo-Verlangen ist zwar eine schlimme Geisteskrankheit, aber erfahrungsgemäß immer vollständig heilbar.
Der natürliche Sinn der Sexualität liegt in der Fortpflanzung und homosexuelles Verlangen ist dementsprechend eine besonders abstoßende Verirrung. Folglich sind Homo-Handlungen bereits durch das
Naturrecht verboten, das heißt, jeder Mensch ist diesem Verbot unterworfen. Der Staat hat zudem die Verpflichtung, seine Bürger vor Gefahren zu schützen. Demgemäß lautet Paragraph 175 im
Reichsstrafgesetzbuch aus dem Jahr 1871: „Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen;
auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“ Im Nationalsozialismus wurde diese Regelung bei der Gesetzesänderung im Jahr 1935 durch den folgenden Zusatz etwas abgemildert:
„Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.“ Zudem wurden im Paragraph 175a genauere
Bestimmungen für Fälle wie Zwang zu homosexueller Unzucht genannt. Die Bundesrepublik Deutschland hat in den Jahren 1969 und 1973 Änderungen am Paragraphen 175 verkündet und diesen schließlich 1994
für „aufgehoben“ erklärt. Angesichts der historischen Fakten ist es also völlig absurd, so nachdrücklich von einer „Verfolgung der Homosexuellen in der NS-Zeit“ zu sprechen. Die Bestrafung der
widernatürlichen Unzucht gehört zu den regulären Aufgaben des Staates. Es gab diese Bestrafung lange vor dem Nationalsozialismus, der zudem noch Milderungen einführte, und es gab sie immerhin noch
einige Zeit nach dem Nationalsozialismus. Die Bundesrepublik Deutschland hat also jüngst in Berlin Straftätern ein Ehrenmal gesetzt. Sie hat damit auch ein Zeichen gegen das Naturrecht gesetzt.
Wenn Straftätern für ihre Straftaten Denkmäler gesetzt werden, dann ist es kein weiter Schritt mehr, bis Rechtschaffene für ihre Rechtschaffenheit bestraft werden. Wenn Geisteskrankheit als
geistige Gesundheit erklärt wird, dann ist es kein weiter Schritt mehr, bis geistig Gesunde zu Geisteskranken erklärt und entsprechend mißhandelt werden. Man kann leicht überprüfen, wieviel
Toleranz die Bundesrepublik Andersdenkenden tatsächlich entgegenbringt – gerade wenn es um Fragen des Nationalsozialismus geht. Ist Deutschland tatsächlich ein Paradies für Nonkonformisten und
Dissidenten, also für „Andersdenkende und -lebende“? Oder inwiefern „anders“ sind diese „Andersdenkenden und -lebenden“, die unter dem besonderen Schutz der Bundesrepublik stehen? Anders, als der
gesunde Menschenverstand gebietet? Anders, als die Logik vorschreibt? Anders, als das Naturrecht befiehlt? Wer ist normal – wer sich an objektive Normen hält, oder wer objektive Normen zu seinem
eigentlichen Feind erklärt? Man denke an die Mahnung von Papst Pius XI. in der Enzyklika ‘Ubi arcano’ aus dem Jahr 1922: „Hat man einmal Gott und Jesus Christus verbannt, leitet man die Autorität
nicht mehr von Gott, sondern von den Menschen ab, dann entzieht man auch den Gesetzen ihre wahre und unerschütterliche Kraft, die Gehorsam sichert, und die erhabensten Rechtsgrundlagen.“
Wer möchte, daß Straftäter und Geisteskranke sich hemmungslos austoben, wer will, daß Rechtschaffene bestraft und geistig Gesunde psychiatrisiert werden, der wird mit dem Zustand der Bundesrepublik
hochzufrieden sein.
von DarthMario
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